Häufig gestellte Fragen

FAQ & Transportero.ch

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Wenn Sie die gesuchte Antwort nicht finden können, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

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Fahrzeugreservationen werden angenommen unter: Tel. 078 / 200 80 80 oder online unter https://transportero.ch/transporter-mieten/

Die Reservierung des Mietfahrzeugs erfolgt in Mündlicher oder Schriftlicher Form.

Die Reservierung wird vom Kunden mit der Zusendung seiner persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, usw.) sowie wenn möglich Kopien des Personalausweises oder Führerscheins verbindlich bestätigt.

Die definitive Reservationsbestätigung wird durch den Auftragnehmer per Mail oder schriftlich bestätigt. Erst dann ist eine Reservierung gültig. Marken und Typenwünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt. Der Mieter kann keinen Anspruch auf einen bestimmten Fahrzeugtyp stellen, wenn dieser nicht verfügbar ist.

7 Tage vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren
3 Tage vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren und 10% des Mietpreises
2 Tage vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren und 25% des Mietpreises
1 Tag vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren und 50% des Mietpreises
Keine Meldung – 100% des Mietpreises

Privatfahrzeuge können auf unserem Gelände abgestellt werden. Zu beachten gilt, das von uns keine Haftung bezüglich Diebstahl oder Beschädigung übernommen werden.

Für alle Fahrzeuge ist mindestens ein gültiger Schweizer Führerausweis der Kat. B erforderlich. Der Führerausweis muss bei jeder Fahrzeugübernahme vorgelegt werden. Ein Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt und ein Jahr im Besitz des Führerausweises sein. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird kein Fahrzeug ausgehändigt.
Weiter kann einem Mieter die Herausgabe eines Fahrzeugs verweigert werden, wenn an dessen Fahrtüchtigkeit Zweifel bestehen, auch wenn eine gültige Reservation zur Miete vorliegt.

Die Miete erfolgt ohne Kaution. Bei einer längeren Fahrzeugmiete (z.B. ab 5 Tagen) muss der Mieter eine Kaution von CHF 500.- hinterlegen. Die Kaution muss in bar hinterlegt werden oder per Banküberweisung bezahlt werden.

Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Fahrten in Länder ausserhalb der Europäischen Union sind verboten und auch nicht versichert. Fährt ein Mieter trotzdem in ein verbotenes Land, haftet er persönlich für alle Schäden und Verluste vollumfänglich.

Barzahlung vor Ort.

Kreditkarten-, Twint- oder Paypal Zahlung im voraus

An dem von Ihnen angegebenen Standort.

Hier finden Sie unsere Standorte:
Standort Aarau: Rohrerstrasse 76, 5000 Aarau
Standort Luzern: Grossmatte 7, 6014 Luzern
Standort Zürich: Parkstrasse 4, 8304 Wallisellen
Standort Zug: Baarerstrasse 77, 6300 Zug

Sie kommen zum ausgewählten Standort und können Ihr reserviertes Fahrzeug zur angegeben Uhrzeit vollgetankt abholen.

Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug vollgetankt sein, Treibstoffkosten gehen zulasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird zum offiziellen Säulenpreis ein Zuschlag von CHF 25.- berechnet (Ausnahme: bei Kurzstreckenmieten wird der Treibstoffverbrauch gemäss Kilometerleistung aufgerechnet und eingeschätzt).

Ladungssicherungsmaterial (Spannset, Zurrstangen etc.) ist Bestandteil der Miete. Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden ab, die Aufgrund Unsachgemässer Ladungssicherung entstehen.

Wird der Mieter mit seinem Mietfahrzeug in einen Unfall verwickelt, müssen sofort Polizei und Vermieter benachrichtigt werden. Kommt die Polizei nicht zur Unfallstelle, muss in jedem Fall, auch bei Parkschäden, ein Europäisches Unfallprotokoll (liegt im Handschuhfach bereit) korrekt ausgefüllt und unbedingt von den Parteien unterschrieben werden.

Auch im Pannenfall ist in jedem Fall der Vermieter zu benachrichtigen. Es dürfen keine Reparaturen ohne unser ausdrückliches Einverständnis ausgeführt werden. Notfall-Telefon +41 (0)78 / 7208005 oder +41 (0)79 / 8691375
Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen und Kosten in Zusammenhang mit einem Unfall oder Fahrzeugausfall.
Meldet ein Mieter einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig, oder versucht er einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er für die dem Vermieter daraus erwachsenden Nachteile.
Verursacht ein ‹weiterer Fahrer› (siehe Ziff. 7) einen Schaden, ist für den Vermieter trotzdem der Mieter bzw. Vertragspartner schadenersatzpflichtig.