1. Mietdauer
Gemäss Vereinbarung Mietvertrag
2. Reservation
Fahrzeugreservationen werden angenommen
unter: Tel. 078 / 200 80 80
Tel. 0800 600 100
mit dem Mietformular
unter: http://www.transportero.ch/
oder auf elektronischem Weg
E-Mail info@transportero.ch/
2.1 Die Reservierung des Mietfahrzeugs erfolgt in Mündlicher oder Schriftlicher Form via SMS, WhatsApp oder E-Mail.
2.2 Die Reservierung wird vom Kunden mit der Zusendung seiner persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, usw.) sowie mit Kopien des Personalausweises oder Führerscheins verbindlich bestätigt.
2.3 Die definitive Reservationsbestätigung wird durch den Auftragnehmer per Mail oder schriftlich bestätigt. Erst dann ist eine Reservierung gültig.
Marken und Typenwünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt. Der Mieter kann keinen Anspruch auf einen bestimmten Fahrzeugtyp stellen, wenn dieser nicht verfügbar ist.
3. Kautionen
Die Miete erfolgt ohne Kaution. Bei einer längeren Fahrzeugmiete (z.B. ab 5 Tagen) muss der Mieter eine Kaution von CHF 500.- hinterlegen. Die Kaution muss in bar hinterlegt werden oder per Banküberweisung bezahlt werden.
4. Verlängerung der Mietdauer
Verlängerungen der Mietdauer können telefonisch oder per Mail getätigt werden. Die Verlängerung muss auf jeden Fall vom Vermieter bestätigt und erlaubt werden.
5. Auslandfahrten
Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Fahrten in Länder ausserhalb der Europäischen Union sind verboten und auch nicht versichert.
Fährt ein Mieter trotzdem in ein verbotenes Land, haftet er persönlich für alle Schäden und Verluste vollumfänglich. Das Auto ist mit einem speziellen GPS-System ausgestattet, so dass wir jederzeit mitverfolgen können, wo sich das Fahrzeug befindet. Navigiert das Auto ins Ausland, haben wir die
Möglichkeit, die Fahrzeugzündung sofort abzustellen.
6. Führerausweis / Fahrberechtigung
Für alle Fahrzeuge ist mindestens ein gültiger Schweizer Führerausweis der Kat. B erforderlich. Der Führerausweis muss bei jeder Fahrzeugübernahme vorgelegt werden. Ein Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt und ein Jahr im Besitz des Führerausweises sein. Sind diese Bedingungen nicht
erfüllt, wird kein Fahrzeug ausgehändigt.
Weiter kann einem Mieter die Herausgabe eines Fahrzeugs verweigert werden, wenn an dessen Fahrtüchtigkeit Zweifel bestehen, auch wenn eine gültige Reservation zur Miete vorliegt.
7. Ladungssicherungsmaterial
Ladungssicherungsmaterial (Spannset, Zurrstangen etc.) ist nicht Bestandteil der Miete. Diese kann aber zusätzlich gemietet werden. Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden ab, die Aufgrund Unsachgemässer Ladungssicherung entstehen.
8. Weitere Fahrer
Das Mietfahrzeug darf neben dem Mieter auch von weiteren Fahrern gefahren werden. Der Mieter ist für die Einhaltung der Fahrberechtigung gemäss Ziff. 6 verpflichtet, und kann
bei Nichtbeachtung zur Rechenschaft gezogen werden. Vertragspartner gegenüber die ransportero.ch GmbH bleibt aber weiterhin der auf dem Mietvertrag aufgeführte Mieter.
9. Fahrzeugübergabe
Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ist gemäss Vereinbarung mit dem Vermieter. Die Ausgabe von Mietfahrzeugen erfolgt am vereinbarten Standort mit dem Mieter. Sichtbare Mängel / eschädigungen müssen sofort beanstandet werden.
10. Fahrzeugrückgabe
Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug vollgetankt sein, Treibstoffkosten gehen zulasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird zum offiziellen Säulenpreis ein Zuschlag von CHF 25.- berechnet (Ausnahme: bei Kurzstreckenmieten wird der Treibstoffverbrauch gemäss Kilometerleistung aufgerechnet und eingeschätzt).
11. Grobe Verunreinigung
Dem Mieter werden bei grober Verunreinigung zusätzlich zum Mietpreis die Reinigung gemäss Aufwand bzw. Kosten in Rechnung gestellt. Mindestens CHF 50.- Zur Verunreinigung zählen auch Gerüche etc.
12. Rauchverbot
In den Mietfahrzeugen herrscht Rauchverbot. Wird im Fahrzeug trotzdem geraucht, trägt der Mieter die Kosten für die Reinigung bzw. für die Beseitigung des Rauchgeruchs.
13. Haustiere mitführen verboten
Es ist verboten, in unseren Fahrzeugen Haustiere mitzuführen.
14. Verspätung
Bringt ein Mieter das gemietete Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück und erfolgt auch keine entsprechende Meldung, wird unverzüglich eine Fahndungsmeldung an die Polizei gegeben und Anzeige erstattet. Die Kosten für Verspätungen betragen bei 10-30 Minuten Verspätung / CHF 30.- / bei 30-60 Minuten Verspätung / CHF 60.- usw.
15. Versicherung
Alle Fahrzeuge sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt beträgt bei einem selbst verschuldeten Unfall pro Schadenfall (Haftpflicht oder Kasko) CHF 2’000.-. Kommt es bei
einem Unfall zu beidem, Haftpflicht- und Kaskoschaden, ist der Selbstbehalt zweimal, somit CHF 4’000.- geschuldet. Im Schadenfall wird immer eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- erhoben.
Personen- und Sachschäden sind bei Grobfahr – lässigkeit, insbesondere bei Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, von der Versicherung nicht gedeckt. Ebenso sind Schäden aufgrund Betankung des Fahrzeugs mit falschem Treibstoff nicht durch die Versicherung gedeckt.
Sämtliche Kosten aus solchen Ereignissen trägt der Mieter / Fahrer in vollem Umfang selbst!
Der Mieter haftet weiter für verloren gegangene Gegenstände (zB Fahrzeugschlüssel etc.) und Schäden infolge unsachgemässer Bedienung des Fahrzeugs bzw. Zubehör.
16. Schaden / Unfälle / Fahrzeugausfall
Wird der Mieter mit seinem Mietfahrzeug in einen Unfall verwickelt, müssen sofort Polizei und Vermieter benachrichtigt werden. Kommt die Polizei nicht zur Unfallstelle, muss in jedem Fall, auch bei Parkschäden, ein Europäisches Unfallprotokoll (liegt im Handschuhfach bereit) korrekt ausgefüllt und unbedingt von den Parteien unterschrieben werden. Auch im Pannenfall ist in jedem Fall die transportero.ch GmbH als Vermieter zu benachrichtigen. Es dürfen keine Reparaturen ohne unser ausdrückliches Einverständnis ausgeführt werden.
- Notfall-Telefon
+41 (0)78 / 777 78 78 oder +41 (0)79 / 869 13 75
Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen und Kosten in Zusammenhang mit einem Unfall oder Fahrzeugausfall. Meldet ein Mieter einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig, oder versucht er einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er für die dem Vermieter daraus erwachsenden Nachteile.
Verursacht ein ‹weiterer Fahrer› (siehe Ziff. 7) einen Schaden, ist für die transportero.ch GmbH trotzdem der Mieter bzw. Vertragspartner schadenersatzpflichtig.
17. Bussen und Verkehrsvorschriften
Der Mieter bzw. ‹weitere Fahrer› (gem Ziff. 7) ist / sind für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich. Bei Beschlagnahmung des Fahrzeuges haftet NUR der Mieter. Transportero GmbH lehnt jegliche Haftung ab!
18. Abstellen von Privatfahrzeugen
Für Privatfahrzeuge, welche auf dem Gelände der transportero.ch GmbH abgestellt werden, wird von Seitens transportero.ch GmbH keine Haftung bezüglich Diebstahl oder Beschädigung übernommen.
19. Stornierung / Reservationen welche annulliert werden:
Die eingebaute GPS-Technologie ermöglicht die Ortung und damit das Auffinden der Mietfahrzeuge. Der Mieter nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Fahrzeuge jederzeit geortet werden können. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Motorüberhitzung werden mittels GPS-Technologie kontrolliert und aufgezeichnet.
20. Reservationen welche annulliert werden:
Sieben (7) oder Mehr Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten eservationstermin wird mit Pauschal CHF 50.- veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Vier (4) bis sechs (6) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reservationstermin wird mit 30% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt (Mindestverrechnung CHF 50.-) und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Zwei (2) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reservationstermin wird mit 50% (Mindestverrechnung CHF 50.-) des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Ein (1) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reservationstermin wird mit 80% des schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten. Keine Meldung oder Annullationen am selben Tag – 100% des Mietpreises