Unsere Mietfahrzeuge & Preise
Beste Preise in Zurzach
Sie benötigen einen mobilen LKW? Bei uns finden Sie Transporter in allen Größen, damit Ihr Umzug reibungslos ablaufen kann. Unsere Angebote sind günstig und unsere Fahrzeuge sind von hoher Qualität. Mit unserem Transporter können Sie sich optimal auf Ihren Umzug vorbereiten und dabei noch ein paar Franken sparen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Buchen Sie noch heute Ihren Transporter bei uns!
Renault Master
mit Hebebühne
Ideal für kleine oder grössere Umzüge
- 3 Sitze
- Führerausweis Kat. B
- Handschaltung
- Verbrauch ca 7l / 100km
- Diesel
- 850kg Nutzlast
Wagen & Laderaum Infos
Länge:
4.00 m
Breite:
2.00 m
Höhe:
2.10 m
Volumen:
19 m3
Nutzlast:
850kg
Führerschein
B Kategorie (Auto)
Renault Master
Kastenwagen
Passt in jede Tiefgarage – Ideal für deinen Möbeleinkauf
- 3 Sitze
- Führerausweis Kat. B
- Handschaltung
- Verbrauch ca 7l / 100km
- Diesel
- 1300kg Nutzlast
Infos zum Wagen & Laderaum
Länge:
3.75 m
Breite:
1.74 m
Höhe:
1.80 m
Volumen:
14 m3
Nutzlast:
1300kg
Führerschein
B Kategorie (Auto)
Renault Trafic
Kastenwagen
Ideal für kleinere Transporte oder einen Ausflug
- 3 Sitze
- Führerausweis Kat. B
- Handschaltung
- Verbrauch ca 7l / 100km
- Diesel
- 900kg Nutzlast
Infos zum Wagen & Laderaum
Länge:
2.55 m
Breite:
1.40 m
Höhe:
1.39 m
Volumen:
6 m3
Nutzlast:
900kg
Führerschein
B Kategorie (Auto)
bester Service
Weitere Services
Sie wollen beruflich nach Zurzach ziehen? Bei uns finden Sie die passenden Transporter für Ihren Umzug. Wir sind auf Abbrucharbeiten aller Art spezialisiert und beraten Sie umfassend. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen wird Ihr Umzug zu einem stressfreien Erlebnis. Lassen Sie sich beraten – wir freuen uns auf Sie! Kontaktieren Sie uns, um noch heute einen Termin zu vereinbaren!
- Transporte mit Chauffeur
- Umzugshelfer mit Erfahrung
- Professioneller Demontage / Montage Service
- Entsorgung- Räumung Service
- Umzugsreinigung inkl. 100% Abnahmegarantie
- Auf Wunsch übernehmen wir für sie Ihren ganzen Umzug
Zufrieden!
Kundenfeedback
Häufig gestellte Fragen
FAQ & Transportero.ch
Fahrzeugreservationen werden angenommen unter: Tel. 078 / 200 80 80 oder online unter https://transportero.ch/transporter-mieten/
Die Reservierung des Mietfahrzeugs erfolgt in Mündlicher oder Schriftlicher Form.
Die Reservierung wird vom Kunden mit der Zusendung seiner persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, usw.) sowie wenn möglich Kopien des Personalausweises oder Führerscheins verbindlich bestätigt.
Die definitive Reservationsbestätigung wird durch den Auftragnehmer per Mail oder schriftlich bestätigt. Erst dann ist eine Reservierung gültig. Marken und Typenwünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt. Der Mieter kann keinen Anspruch auf einen bestimmten Fahrzeugtyp stellen, wenn dieser nicht verfügbar ist.
7 Tage vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren
3 Tage vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren und 10% des Mietpreises
2 Tage vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren und 25% des Mietpreises
1 Tag vorher – Fr. 150.- Annullationsgebühren und 50% des Mietpreises
Keine Meldung – 100% des Mietpreises
Privatfahrzeuge können auf unserem Gelände abgestellt werden. Zu beachten gilt, das von uns keine Haftung bezüglich Diebstahl oder Beschädigung übernommen werden.
Für alle Fahrzeuge ist mindestens ein gültiger Schweizer Führerausweis der Kat. B erforderlich. Der Führerausweis muss bei jeder Fahrzeugübernahme vorgelegt werden. Ein Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt und ein Jahr im Besitz des Führerausweises sein. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird kein Fahrzeug ausgehändigt.
Weiter kann einem Mieter die Herausgabe eines Fahrzeugs verweigert werden, wenn an dessen Fahrtüchtigkeit Zweifel bestehen, auch wenn eine gültige Reservation zur Miete vorliegt.
Die Miete erfolgt ohne Kaution. Bei einer längeren Fahrzeugmiete (z.B. ab 5 Tagen) muss der Mieter eine Kaution von CHF 500.- hinterlegen. Die Kaution muss in bar hinterlegt werden oder per Banküberweisung bezahlt werden.
Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Fahrten in Länder ausserhalb der Europäischen Union sind verboten und auch nicht versichert. Fährt ein Mieter trotzdem in ein verbotenes Land, haftet er persönlich für alle Schäden und Verluste vollumfänglich.
Barzahlung in unserer Zurzacher Filiale.
Kreditkarten-, Twint- oder Paypal Zahlung im voraus
An dem von Ihnen angegebenen Standort.
Standort Aargau: Hintere Bahnhofstrasse 83, 5000 Aarau
Sie kommen zum ausgewählten Standort und können Ihr reserviertes Fahrzeug zur angegeben Uhrzeit vollgetankt abholen.
Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug vollgetankt sein, Treibstoffkosten gehen zulasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird zum offiziellen Säulenpreis ein Zuschlag von CHF 25.- berechnet (Ausnahme: bei Kurzstreckenmieten wird der Treibstoffverbrauch gemäss Kilometerleistung aufgerech- net und eingeschätzt).
Ladungssicherungsmaterial (Spannset, Zurrstangen etc.) ist Bestandteil der Miete. Die Ladungssicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden ab, die Aufgrund Unsachgemässer Ladungssicherung entstehen.
Wird der Mieter mit seinem Mietfahrzeug in einen Unfall verwickelt, müssen sofort Polizei und Vermieter benachrichtigt werden. Kommt die Polizei nicht zur Unfallstelle, muss in jedem Fall, auch bei Parkschäden, ein Europäisches Unfallprotokoll (liegt im Handschuhfach bereit) korrekt ausgefüllt und unbedingt von den Parteien unterschrieben werden.
Auch im Pannenfall ist in jedem Fall der Vermieter zu benachrichtigen. Es dürfen keine Reparaturen ohne unser ausdrückliches Einverständnis ausgeführt werden. Notfall-Telefon +41 (0)78 / 7208005 oder +41 (0)79 / 8691375
Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen und Kosten in Zusammenhang mit einem Unfall oder Fahrzeugausfall.
Meldet ein Mieter einen eingetretenen Schaden nicht rechtzeitig, oder versucht er einen Schaden zu vertuschen bzw. abzustreiten, obwohl er den Schaden verursacht hat, haftet er für die dem Vermieter daraus erwachsenden Nachteile.
Verursacht ein ‹weiterer Fahrer› (siehe Ziff. 7) einen Schaden, ist für den Vermieter trotzdem der Mieter bzw. Vertragspartner schadenersatzpflichtig.
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